Hallo liebe Freunde der Katzen,
wie wohl viele Katzenhalter hatte auch ich Schwierigkeiten mit meinem Vermieter in Bezug auf Kleintierhaltung, also auch Katzen. Mit höflichen Mails bin ich nicht weitergekommen. Sofort kam ein Schreiben von dessen Anwalt. Schade.
Doch schon nach kurzer Recherche habe ich im Netz das Urteil vom Bundesgerichtshof Nr. 47/2013 vom 20.03.2013 gefunden. Der BGH-Beschluss stellt klar, dass ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen unwirksam ist, da es den Mieter unangemessen benachteiligt.
Nachdem dann mein Anwalt ein kurzes Schreiben augesetzt hat, habe ich vom Vermieter nichts mehr dazu gehört.