Tipps, Anekdoten

Bundesgerichtshof Urteil

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Hallo liebe Freunde der Katzen,

wie wohl viele Katzen­halter hatte auch ich Schwierig­keiten mit meinem Vermieter in Bezug auf Kleintier­haltung, also auch Katzen. Mit höflichen Mails bin ich nicht weiter­gekommen. Sofort kam ein Schreiben von dessen Anwalt. Schade.

Doch schon nach kurzer Recherche habe ich im Netz das Urteil vom Bundes­gerichts­hof Nr. 47/2013 vom 20.03.2013 gefunden. Der BGH-Beschluss stellt klar, dass ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen  unwirksam ist, da es den Mieter unangemessen benachteiligt.

Nachdem dann mein Anwalt ein kurzes Schreiben augesetzt hat, habe ich vom Vermieter nichts mehr dazu gehört.